Werden Sie Lehrbetrieb
Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, einen Ausbildungsplatz in Ihrem Betrieb zu schaffen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für unsere Jugend und für die Nachwuchssicherung in Ihrem Betrieb und Ihrer Branche. Die Lehrstellenförderung des Bezirks Meilen unterstützt Sie gerne dabei.
Hier finden Sie Informationen über Ihre Möglichkeiten, in Ihrem Betrieb Lernende auzubilden:
Die beruflichen Grundbildungen, die je nach Beruf drei oder vier Jahre dauern, schliessen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Zwischen den Lernenden (Lehrlingen) und den Lehrbetrieben wird ein Lehrvertrag abgeschlossen. Die Lehrverträge werden durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA genehmigt.
Der schulische Teil besteht aus allgemeiner schulischer Bildung und berufskundlichem Unterricht und wird durch Berufsfachschulen vermittelt. Inhalt und Umfang des Unterrichts werden in den Bildungsverordnungen geregelt.
Ergänzend besuchen die Lernenden Überbetriebliche Kurse (Einführungskurse), die von den Berufs- und Branchenverbänden (ODA) angeboten und durchgeführt werden.
Die drei- bis vierjährigen Grundbildungen schliessen mit einem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) und einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Das EFZ führt zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung (Berufsmaturitätsschule) zur Berufsmatura.
Die Grundbildung EBA (Grundbildung mit eidg. Berufsattest) existiert seit 2005 und sie dauert zwei Jahre. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung der Berufstätigkeit mitbringt.
Die zweijährige berufliche Grundbildung führt Jugendliche, die an vorwiegend praktischen Berufstätigkeiten interessiert sind, zu einem ersten Berufsabschluss. Wer motiviert ist und gute Leistungen erbringt, kann danach in einer verkürzten Ausbildungszeit das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erlangen.
Zielgruppen
Jugendliche, welche die obligatorische Schulzeit durchlaufen haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind, können sich für eine Lehrstelle zur Absolvierung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung bewerben. Voraussetzung für den Beginn der Bildung ist der Abschluss des Lehrvertrages.
Die Grundbildung EBA eignet sich im Kanton Zürich für Jugendliche:
-
mit Sek B-, Sek C- oder Stammklasse G-Abschluss
-
mit dem Wunsch nach einem einfacheren, aber eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss
-
mit vorwiegend praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
-
mit genügend Deutschkenntnissen
Entwicklung gemäss Masterplan des BBT
Die Liste der bereits in Kraft getretenen sowie geplanten Verordnungen von Grundbildungen EBA finden Sie hier.
Den Leitfaden zur Grundbildung EBA können Sie hier herunterladen (pdf).
Anlehren
In Berufsfeldern, wo noch keine Grundbildung EBA durchgeführt wird oder geplant ist, werden im Kanton Zürich bis 2009 die Anlehren weiterhin angeboten. (Start letzter Lehrgang 2012).
In einem Lehrbetriebsverbund schliessen sich Betriebe zusammen und bilden gemeinsam Lernenden aus. Durch die Zusammenarbeit können die Kosten minimiert und der Ausbildungsaufwand optimiert werden. Dieses Ausbildungsmodell ist eine Chance für Unternehmen, welche
-
nur einen Teil des Spektrums eines Lehrberufs abdecken
-
Lernende nicht oder nur saisonal voll auslasten können
-
den Ausbildungsaufwand durch Zusammenarbeit mit anderen optimieren wollen
-
bisher keine Ausbildungserfahrung haben oder einen neuen Beruf anbieten.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt Sie dabei gerne
Auf einer Liste finden Sie bestehende Lehrbetriebsverbünde im Kanton Zürich, die noch weitere Unternehmen als Partner aufnehmen.
-
Ein Praktikum anbieten für Jugendliche, die ihren Beruf in einer Berufsfachschule erlernen, z.B. in einer Handels(mittel)schule oder einer Informatik(mittel)schule.
-
Ein Praktikum anbieten für stellenlose Schulabgänger/innen im Rahmen eines Berufsintegrationsprogrammes. Für nähere Auskünfte: biz Meilen.
-
Weitere Möglichkeiten: eine Vorlehre (Merkblatt zur Vorlehre)
-
Informationen über den gewünschten Lehrberuf einholen beim entsprechenden Berufsverband, dem zuständigen Berufsinspektor oder beim biz Meilen. Der kantonale Gewerbeverband des Kantons Zürich hat unter dem Stichwort "Kompetenzprofil" das für jeden Beruf notwendige schulische Wissen definiert.
-
Das «Gesuch um Bildungsbewilligung» mit «Personalblatt für Berufsbildungsverantwortliche» dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) einreichen. Anlässlich eines Besuchs der Berufsbildungscontrollerin oder des Berufsbildungscontrollers werden die Voraussetzungen überprüft und mit Ihnen besprochen. Sind diese erfüllt, so wird die Ausbildungsbewilligung erteilt.
-
Betriebsinterne Abklärungen treffen, wer sich für die Ausbildungsverantwortung eignet und wie der Ausbildungsablauf und der produktive Einsatz aussehen könnten.
-
Auf der Internetseite des Kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt finden Sie umfassende Informationen, Adressen, Merkblätter und Formulare zur Berufsausbildung in Betrieb, Berufsschule und ÜK.
-
Sofern nicht schon erfolgt, Absolvierung des Berufsbildnerkurses durch die verantwortliche Ausbildungsperson.
-
Die Aufnahme ihrer freien Lehrstelle im Lehrstellennachweis LENA bei der Berufsberatung Ihrer Region veranlassen. Evtl. Inserate in geeigneter Presse.
-
Abschliessen des Lehrvertrages (3-fach) und einreichen an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
-
Weitere Informationenen unter: www.lehraufsicht.ch und www.berufsberatung.ch.
Anerkennung für die Ausbildungsbereitschaft
Die Vignette für Lehrbetriebe ist eine Anerkennung für das Engagement in der Berufsbildung der Unternehmungen. Sie wird vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und den Kantonen jährlich herausgegeben.
Wie erhält man die Vignette?
Lehrbetriebe erhalten die Vignette von den kantonalen Berufsbildungsämtern. Die Kantone stellen die Vignette den Betrieben zusammen mit dem bewilligten Lehrvertrag zu.
Was nützt die Vignette?
Die Vignette ist ein gutes Marketing-Instrument: Wer Lernende ausbildet, zeigt dies Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern mit der Vignette. Sie kann auf vielfältige Art und Weise verwendet werden: zum Beispiel an der Eingangstüre, am Schaufenster, auf Briefpapier oder an Fahrzeugen. Auch können die elektronischen Daten weiterbearbeitet werden wie beispielsweise für den Gebrauch der Vignette auf Visitenkarten oder in überdimensionierter Form auf Lastwagen.
Bestellung?
Lehrbetriebe können die Vignette beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich bestellen oder als hochaufgelöste Bilddatei herunterladen.